Hausverwaltungen
Ein Dienstleister für alle Objekte — mit Dokumentation, die Sie an Eigentümer weitergeben können.
Wenn es nachts schneit, sind wir schon draußen. Wir räumen und streuen Ihre Wege, bevor die ersten Menschen das Haus verlassen — damit niemand ausrutscht und Sie sich um nichts kümmern müssen.
Eigentümer und Verwalter sind dafür verantwortlich, dass Gehwege, Zugänge und Parkflächen bei Schnee und Glätte sicher begehbar sind — zu den Zeiten, die die örtliche Satzung vorgibt. Wer diese Pflicht versäumt, haftet im Schadensfall.
Wir übernehmen den Winterdienst für Ihr Objekt: Wir beobachten die Wetterlage, rücken frühmorgens aus und räumen und streuen bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert — so haben Sie im Ernstfall den Nachweis in der Hand.
Der genaue Umfang wird bei der kostenlosen Besichtigung individuell auf Ihr Objekt abgestimmt.
Geräumt, bevor der Tag beginnt.
Ein Dienstleister für alle Objekte — mit Dokumentation, die Sie an Eigentümer weitergeben können.
Keine Diskussion mehr, wer morgens um sechs zur Schaufel greift.
Sichere Zugänge und Parkflächen für Kundschaft, Patienten und Ihr Team.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Sie sprechen direkt mit uns — nicht mit einer Warteschleife.
Antwort meist am selben TagWir schauen uns Ihr Objekt gemeinsam an und hören zu, worauf es Ihnen ankommt.
Kostenlos & unverbindlichSie erhalten ein transparentes Festpreisangebot — ohne Kleingedrucktes, ohne Überraschungen.
Festpreis-GarantieWir legen los: zuverlässig, gründlich und zum vereinbarten Termin. Und bleiben es dauerhaft.
Qualität mit SystemWir richten uns nach den Räum- und Streuzeiten Ihrer Gemeinde und der aktuellen Wetterlage. In der Regel sind die Wege früh am Morgen geräumt — bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte kommen wir im Laufe des Tages erneut.
Sie können zwischen einer Saisonpauschale mit festem Betrag und einer Abrechnung nach Einsatz wählen. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihr Objekt sinnvoller ist.
In der Regel ja — die Kosten für Schneeräumung und Streudienst gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Details regelt Ihr Mietvertrag.
Am besten vor Beginn der Saison, also bis Ende Oktober. So können wir Ihr Objekt vorab besichtigen und fest in unsere Tourenplanung aufnehmen.
Kostenlose Besichtigung, faires Festpreisangebot, ein fester Ansprechpartner. Der erste Schritt dauert eine Minute.